
Rechtsanwalt Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht
In der Mehrzahl der Fälle unterhalten Ehegatten gemeinschaftliche Konten. Dies kann das laufende Girokonto sein, aber in der Regel sind auch Sparkonten auf beide Ehegatten gemeinschaftlich angelegt. Im Erbfall können sich hieraus erhebliche Nachteile im Pflichtteilsrecht ergeben. Unter Umständen drohen sogar erhebliche Belastungen bei der Erbschaftsteuer. Weiterlesen